EPU

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Bei einem sogenannten Ein-Personen-Unternehmen (kurz eben EPU) handelt es sich um ein Unternehmen, das der gewerblichen Wirtschaft unterliegt und von einer einzelnen Person geführt wird. Auf Freelancer und damit Fremdleistung kann jederzeit zurückgegriffen werden, um dieser Form weiterhin zu unterliegen. Auch eine familienhafte Mitarbeit im eigenen Betrieb wirkt sich nicht darauf aus. Es darf aber keine Beschäftigte geben, auch keine geringfügig Beschäftigten.

Bei einem Blogger handelt es sich üblicherweise um ein EPU.

Das EPU nicht mit dem Einzelunternehmen verwechseln! Hierbei handelt es sich wieder um eine andere Gesellschaftsform, bei der auch Angestellte vorhanden sein können. Das “Einzel” bezieht sich darauf, dass das Unternehmen von einer Einzelperson geführt wird. Sprich, der Inhaber führt das Unternehmen alleine.