Wie funktionieren Produkttests?

Dieser Artikel wurde vor dem Rebranding im Juli 2023 veröffentlicht. Vor dieser Zeit handelte es sich bei dieser Website noch um einen reinen Blogger-Ratgeber. Mehr dazu hier.

Was waren das noch für Zeiten 2010 und aufwärts, als es noch völlig undenkbar war, dass Blogger nicht ansatzweise als professionelle Produkttester angesehen waren und dafür ausgelacht worden sind, wann immer sie darüber erzählt haben.

Tja, heute bekommen eben jene Leute Einladungen zu zahlreichen Blogger Academys, Bloggerevents und kostenlose Nächtigungen in Hotel X.

Als Blogger hat man durchaus das Potential, ein riesen Business aufzuziehen und schon damals, als das alles losging, war ich eine der ersten, die dabei mitgezogen ist.

Das Thema SEO kam damals erst ganz frisch auf und das war alles unglaublich spannend für jeden Blogger.

Noch heute versuchen sich viele Hobbyblogger daran, ebenso ein paar kostenlose Produkte zu erhalten und sponsorn die Beiträge dafür zunächst einmal aus eigener Tasche. Aber… inwieweit ist das denn überhaupt erlaubt und gibt es rechtliche Dinge, die dabei beachtet werden müssen?

Die Grundlagen: Worauf achten Unternehmen?

Kosmetik/Make Up, Mode und Reisen. Das sind die 3 beliebtesten Nischen, die von unzähligen Bloggern abgedeckt werden. Direkt danach folgen so viele Foodblogs, für deren Rezepte man in fünf Leben nicht die nötige Zeit finden würde, um all die leckeren Gerichte nachzukochen.

Sie alle haben zumeist eines gemeinsam; gesponserte Produkte!

Wie, das willst du auch? Ist gar nicht so schwer, dafür muss man eigentlich nur auf die Unternehmen zugehen und schön transparent aufzeigen, was man mit seinem Blog alles zu bieten hat.

Besucherzahlen, Social Media Followers, ein bisschen was über euch und natürlich ein Bloglink, damit sich die Herren und Damen vom Marketing auf der Seite umsehen und von der Qualität deiner Beiträge überzeugen können.

Nur unerfahrene Unternehmen setzen hier auf 0815 Blogger-Layouts und Seiten, die kaum Zugriffe haben. Halte daher unbedingt dein Media Kit bereit, sobald es zur näheren Besprechung über die Kooperation kommt!

So gehst du auf Unternehmen zu

Viele Unternehmen, die bewusst mit Bloggern zusammenarbeiten möchten, bieten bereits entsprechende Bewerbungsformulare an. Halte nach Schlagworten, wie Blogger Relations oder Blogger Kooperationen Ausschau.

Findest du so etwas in einem Onlineshop nicht, dann möchte derjenige unter Umständen nicht mit Bloggern arbeiten.

Fakt ist: Auch das Anschreiben für gratis Produkte fällt unter Kundenakquise und ist falsch angegangen abmahnbar. Lies dir mehr zu diesem Thema in diesem Artikel durch. Reagiere daher am besten ausschließlich auf Unternehmen, die bewusst nach Bloggern suchen.

Mögliche Anlaufstellen:

  • Werbungen in Social Media, die direkt zu einem Bewerbungsformular verweisen
  • Plattformen, wie Bloggerjobs oder entsprechende Gruppen auf Facebook
  • Unterseiten von Onlineshops und Unternehmen, die sich direkt an Blogger für Kooperationen richten

Was du bei deinem Anschreiben bedenken musst:

Achte in deinem Bewerbungsschreiben auf eine korrekte Rechtschreibung und darauf, dass für die Unternehmen gut zu erkennen ist, warum du die richtige Person dafür bist, um kostenlose Produkte im Gegenzug für Werbung zu erhalten.

Geht bereits aus dem Anschreiben heraus, dass du absolut nichts von Marketing verstehst und einfach nur absahnen willst, stehen die Karten natürlich entsprechend schlecht für dich.

Rechtliches bei Rezensionen & Produkttests

Natürlich darfst du keine Rufschädigung betreiben, aber hast du etwas schlecht daran gefunden, immer nur raus damit. Auch die Einbindung von Buchcovern ist erlaubt, da es sich hierbei um ein Bildzitat handelt.

Um das Buch zu bewerten, muss klar sein, um welches es sich hier handelt. Dafür ist genau das Cover dieses Buchs benötigt und demnach selbstredend kein anderes.

Auch Kooperationen, die du gezielt mit Unternehmen eingegangen bist, zählen hierzu, wenn du dies zuvor vereinbart hast. Ein klarer, transparenter Mailverkehr ist rechtlich notwendig, sollte es im Nachgang zu Problemen deswegen kommen.

Informiere den Kooperationspartner darüber, dass du ehrlich bewertest. Das bedeutet schließlich, dass du deinen Lesern mit Transparenz begegnest und kein Produkt in den Himmel lobst, wenn es nicht hochwertig genug dafür ist.

Du musst dich ja nicht 1.000 Wörter lang darüber auslassen, wenn du andernfalls genügend positive Aspekte am jeweiligen Produkt findest.

Beispiel für eine Abmahnfalle

Folgendes Szenario: Du besitzt ein Unternehmen, surfst durch das Internet und entdeckst einen Blogeintrag über dich und dein Unternehmen. Jemand hat ungefragt einen Produkttest über ein Stück von dir durchgeführt, lässt sich dabei von A bis Z negativ über das Produkt aus. Ob das nun berechtigt oder unberechtigt ist. Du hast nun das Recht, hiergegen vorzugehen, denn so etwas grenzt schon an Rufschädigung. Hast du hingegen im Vorhinein mit dem Tester abgemacht, dass eine ehrliche Bewertung erfolgen soll, bist du mitnichten im Recht.

Problematisch wird es in diesem Sinn, wenn du unaufgeforderte Tests durchführst. Bei einem positiven wird kein Unternehmen etwas dagegen sagen, aber rechtlich befindet man sich hier trotz allem in einer Grauzone.

In Short hier ein paar Dinge, die du absolut nicht tun darfst, wenn du testest – egal, ob vereinbart oder unaufgefordert:

  • Ohne zu fragen das Logo des Shops verwenden. Hier geht es um Urheberrecht. Bietet der Shop eine kleine Sektion mit Logos im Pressebereich an, erteilt er die ausdrückliche Erlaubnis, dass diese verwendet werden dürfen.
  • Auf Werbemarkierungen verzichten; hierdurch machst du dich nämlich strafbar. Markiere ganz klar und eindeutig, dass es sich um eine Kooperation handelt. Zusätzlich solltest du deine Leser erkennen lassen, ob es sich um einen bezahlten Blogeintrag oder ein gesponsertes Produkt handelt. Lies dir mehr zum Thema Kennzeichnung von Werbung durch, hierzu gibt es einen eigenen Artikel auf dem Blogger-Ratgeber.
  • Darf außerdem nicht fehlen: Markierung als Gastbeitrag, wenn du den Blogpost nicht selbst verfasst hast. Rechtliche Pflicht!

Muss ich ungefragt zugesandte Produkte testen und darüber bloggen?

Erhältst du aufgrund der Impressumspflicht unaufgefordert ein Produkt, ohne an einem Beitrag darüber interessiert zu sein, so ist es auf keinen Fall eure Pflicht, dieses an den Shop zurückzusenden. Ihr dürft es ohne Gegenleistung einfach einbehalten. Lasst euch das im Notfall schriftlich geben, sollte das Unternehmen auf eure Ablehnung hin schreiben, dass ihr es dennoch bezahlen müsst. Es gibt eigene Gesetze, die besagen, dass es sich in so einem Fall um einen Wettbewerbsverstoß handeln würde, wenn ihr dahingehend eine Zahlungsaufforderung erhaltet.

Bezüglich Auszügen aus Kochbüchern gibt es von foodblogger.at einen tollen und informativen Beitrag, den ich an dieser Stelle an euch weiterempfehlen möchte. Hier der zweite Teil davon. Auch über Restauranttests haben sie bereits geschrieben, was sehr hilfreich für den ein oder anderen unter euch sein dürfte.